Bürgerbeteiligung

Bevölkerung mit einbeziehen in Projekte.

Bürgerbeteiligung

Wir stellen fest, dass die Bürger in der Gemeinde Amel meist erst nach einer Entscheidungsfindung durch die Genehmigungsbehörden (Urbanismus – BSK der Gemeinde) über ein Projekt informiert werden.

Beispiele hierfür sind die aktuell laufende Prozedur zur Verstädterung einer Gemeindeparzelle in Born sowie die geplante Ortsdurchfahrt in Eibertingen.

Unsere Fragen und Feststellungen :

Es besteht unseres Wissens kein Gesetz, welches es einer Gemeinde verbietet, im Vorfeld zu den erforderlichen Verwaltungs- und Genehmigungsprozeduren schon Kontakt mit den Anliegern und der betroffenen Dorfbevölkerung aufzunehmen. Warum geschieht das nicht?

Warum werden Anlieger und Dorfbevölkerung nicht seitens der Gemeinde auf Einspruchsmöglichkeiten und Hilfen hingewiesen, die die Anlieger im Falle von Bemerkungen, Fragen und Verbesserungsvorschlägen haben? Ein Paradebeispiel hierfür ist die Unterschriftenaktion (42 Unterschriften) in Born, die aufgrund einer juristischen Unwissenheit der Anlieger nur als ein Einspruch gewertet werden.

Unsere Frage lautet also : warum die Bürgerinnen und Bürger nicht von Beginn an mit in die Projekte und Entscheidungen einbeziehen anstatt sie erst nach den Entscheidungen nur zu informieren?

Warum die Bürgerinnen und Bürger nicht von Beginn an mit in die Projekte und Entscheidungen einbeziehen?
Warum die Bürgerinnen und Bürger nicht von Beginn an mit in die Projekte und Entscheidungen einbeziehen?
29.09.2018
Patrick Vermeulen